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Aktuelle Informationen

Anmeldung "Tag der Sachsen 2012"
  "Tag der Sachsen" 2012 in Freiberg

Sehr geehrte Damen und Herren,
der "Tag der Sachsen" 2012 wirft seine Schatten voraus. Mit diesem Schreiben erhalten Sie wichtige Informationen für Vereine, Verbände, Gruppen, Institutionen & Einzelpersonen.
Die Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei über die Förderung aktiver Teilnehmer am "Tag der Sachsen" wurde geringfügig geändert. Für die am 21. "Tag der Sachsen" in Freiberg teilnehmenden Vereine, Verbände, Gruppen, Institutionen & Einzelpersonen aus dem Freistaat Sachsen endet die Frist für die Abgabe der Teilnahme- und Förderanträge bereits am 1. März. Bisher war die Anmeldung immer bis zum 31. März möglich.
Vereine, Verbände, Gruppen, Institutionen & Einzelpersonen die sich nach dem 1. März anmelden haben keine Berechtigung auf Erhalt von Fördermitteln.
Für Händler, Schausteller, Firmen und Gastronomen ist der Anmeldeschluss der 31. Mai 2012.
Des Weiteren bitte ich zu beachten, dass nur Online ausgefüllte Anmeldungen bearbeitet werden.
http://www.tagdersachsen2012.de/
Rückfragen sind unter der Telefonnummer 03731 273185 in unserem Projektbüro möglich. Für Anfragen per E-Mail nutzen Sie bitte folgende Adresse: info@tagdersachsen2012.de.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag
    Steffen Judersleben
    Leiter Projektbüro
    “850 Jahre Freiberg“ & 21. Tag der Sachsen
    Borngasse 6
    09599 Freiberg
    Tel.: +49 3731 273-436
    Fax +49 3731 273-73-436
    e-Mail: steffen_judersleben@freiberg.de
Das Sächsische Staatsministerium des Innern informiert
  Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 (LEP 2012) gemäß §§ 9, 10 Abs. 1 Satz 1 bis 3 und Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG)

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20. Dezember 2011 hat die Sächsische Staatsregierung den Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 (LEP 2012) zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange frei gegeben.

Erstmalig wird für den Landesentwicklungsplan eine Umweltprüfung im Sinne des § 9 ROG durchgeführt.

Sie haben die Möglichkeit, zum Planentwurf, seiner Begründung sowie zum Umweltbericht


bis zum 23. März 2012

gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, Abteilung Landesentwicklung, Vermessungswesen, 01095 Dresden, Stellung zu nehmen.


Das Beteiligungsverfahren zum Landesentwicklungsplan 2012 wird zusätzlich als internetgestütztes Online-Verfahren durchgeführt. Unter der Adresse www.landesentwicklungsplan.sachsen.de besteht die Gelegenheit, eine Stellungnahme online abzugeben sowie den Entwurf des Landesentwicklungs-planes 2012 im Internet einzusehen. Dort sind weitere Dokumente, Gesetze und sonstige Informationen zum Beteiligungsverfahren aufrufbar. Es wird gebeten, von der Möglichkeit der Abgabe der Stellungnahme über das Online-Portal Gebrauch zu machen.

Die Übermittlung der Stellungnahme ist außerdem als E-Mail unter landesentwicklungsplan@smi.sachsen.de möglich.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Landesentwicklungsplanes mit seiner Begründung sowie der Umweltbericht


bis zum 23. März 2012
im Sekretariat der Stadtverwaltung Wolkenstein, Markt 13, 09429 Wolkenstein


gemäß §§ 9, 10 Abs. 1 Satz 1 bis 3 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 1 SächsLPlG zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann ausliegt (siehe auch Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 3 vom 19. Januar 2012).

Für Rückfragen zum Beteiligungsverfahren stehen Ihnen im Sächsischen Staatsministerium des Innern, Referat Landes- und Regionalplanung, zur Verfügung:

- Frau Referatsleiterin Margit Hegewald (Tel.: 0351/5643440),
- Herr Christian Glantz (Tel.: 0351/5643444)
und
- Herr Frank Michler (Tel.: 0351/5643445).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Pfeil
Abteilungsleiter Landesentwicklung, Vermessungswesen

Bundesfreiwilligendienst (BFD)
 

- Sie möchten sich in unserer Stadt engagieren, jetzt haben Sie die Möglichkeit dazu -

ab 1. Juli 2011 gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD) diesen können alle Bürgerinnen und Bürger nach Beendigung der Pflichtschulzeit(i. R. ab 16 Jahre) leisten.
Die Regeldauer beträgt 12 Monate. Es können 16 bis 27-jährige in Vollzeit und für über 27-jährige in Teilzeit ab 21 Wochenstunden tätig werden. Der Einsatz kann in den Bereichen Umwelt- u. Naturschutz, Kultur- u. Denkmalpflege, Sport sowie Bildung und Soziales erfolgen.

Die Stadt Wolkenstein sucht Freiwillige im Bereich Bauhof.

Dafür wird ein Taschengeld gezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt die Stadt Wolkenstein.

Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Markt 13 in 09429 Wolkenstein oder telefonisch bei Frau Simon unter 037369 / 131 24.

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