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Satzungen

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Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Wolkenstein (Straßenreinigungssatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27. November 2013 (SächsGVBl.S. 822) i. V. m. §§ 51 Abs. 5 und 52 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), hat der Stadtrat der Stadt Wolkenstein in seiner Sitzung am 03. November 2014 folgende Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Wolkenstein (Straßenreinigungssatzung) beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Wolkenstein (Straßenreinigungssatzung) vom 7. Februar 2012, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein Nr. 02 am 15. Februar 2012 mit der 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 5. November 2012, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein Nr. 12 am 15. Dezember 2012 und 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 11. November 2013, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein Nr. 12 am 21. Dezember 2013 wie folgt geändert:

  1. Der § 8 wird mit Absatz 10 wie folgt neu gefasst:

    (10) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten werktags für die Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

  2. In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wolkenstein nach § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 5 vom 6. Februar 2012 und Änderung vom 11. November 2013 wird im Teil 2 OT Gehringswalde wie folgt konkretisiert:

    Es wird die lfd. Nr. 204 mit folgenden Angaben geändert:
    Lfd. Nr.: 204
    Straße: An der Silber-Therme
    Anschnitt von: K 8150 (Parkdeck)
    Abschnitt bis: K 8150 (Parkplatz Landhaus)
    Reinigungsklasse: Sw, Busw, A, B, C

Artikel 2

Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Wolkenstein, 4. November 2014

Wolfram Liebing
Bürgermeister

 

S i e g e l

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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