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Satzungen

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1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren von Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Wolkenstein

 
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301, berichtigt SächsGVBl. S. 445) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 1996 (SächsGVBl. S. 281), den §§ 18 und 22 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1261) und des § 8 Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1994 (BGBl. S. 854) hat der Stadtrat Wolkenstein am 05. November 2001 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung beschlossen:

§ 1 Änderungen

Die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren von Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Wolkenstein vom 15. Mai 2000 wird wie folgt geändert:

§ 10 wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 werden die Angaben „1.000 DM“ durch „500 Euro“ und „10.000 DM“ durch „5.000 Euro“ ersetzt.

§ 13 wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 entfällt der 2. Satz.

In Absatz 3 wird die Angabe „DM-Beträge“ durch die Angabe „Euro-Beträge“ ersetzt.

§ 2 Gebührenverzeichnis

Das Gebührenverzeichnis für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen als Anlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen wird wie folgt geändert:

Lfd. Nr.
Art der Sondernutzung
Bemessungs-
Grundlage
Maßeinheit
Zeiteinheit
Gebühren
nach
Bemessungs-
grundlage  in €
1.
Anlagen und Einrichtungen mit Personal
 
 
 
1.1.
Aufstellen von Tischen und Stühlen sowie dekorativen und abgrenzendem Zubehör
qm
Tag
0,04 - 3,40
1.2.
Aufstellen von Imbisswagen u. -ständen
qm
Tag
0,34 - 7,67
1.3.
Eiswagen
qm
Tag
0,34 - 7,67
1.4.
Lotterieverkaufsstellen
qm
Tag
2,10 - 7,67
 
Lfd. Nr.
 
Art der Sondernutzung
 
Bemessungs-
Grundlage
Maßeinheit
 
Zeiteinheit
 
Gebühren
nach
Bemessungs-
grundlage  in €
2.
Sonstige Anlagen und Einrichtungen
 
 
 
 
 
 
 
 
2.1.
Verkaufsautomaten
Stück
Tag
0,10 - 0,14
2.2.
Gerüste
qm
Tag
0,44 - 0,73
3.
Lagerung
 
 
 
3.1.
Baustelleneinrichtung durch Bauzäune oder andere Abgrenzungen
qm
Tag
0,04 - 1,83
3.2.
Ablagerungen von Baustoffen oder an derem Arbeitsmaterial (soweit nicht in 3.1. Erfaßt)
qm
Tag
0,09 - 6,21
3.3.
Abstellen von Arbeitswagen und Bau-
 
 
 
 
maschinen,- geräten (soweit nicht
 
 
 
 
innerhalb von 3.1. erfasst)
qm
Tag
0,09 - 6,21
3.4.1.
3.1- 3.3. Auf Fußwegen
qm
Tag
1,02 - 5,11
3.4.2.
3.1- 3.3 auf Fahrbahnen
qm
Tag
0,77 - 5,11
3.5.1.
Aufstellen von Schutt- und Abfallcontainern
1,3 m³
Tag
2,56 - 4,09
3.5.2.
Aufstellen von Schutt- und Abfallcontainern
5 m³
Tag
3,58 - 5,11
3.5.3.
Aufstellen von Schutt- und Abfallcontainern
7 m³
Tag
5,11 - 7,67
3.5.4.
Aufstellen von Schutt- und Abfallcontainern
10 m³
Tag
6,14 - 10,23
3.5.5.
Aufstellen von Schutt- und Abfallcontainern (Abroller)
12 m³
Tag
7,67 - 15,34
3.6.
Aufstellen von Gefäßen zur Aufnahme von Abfällen oder Wertstoffen
qm
Tag
0,01 - 0,15
4.
Werbung
 
 
 
4.1.
Werbe- und Informationsveranstaltungen (Fahrzeuge oder Infostände, Tribünen u.ä.)
qm
Tag
2,05 - 2,56
4.2.1.
Anbringen von Plakaten oder ähnlichen Ankündigungsmitteln DIN A1
0,48 qm
Woche
1,00 - 1,50
4.2.2.
Anbringen von Plakaten oder ähnlichen Ankündigungsmitteln DIN A2
0,24 qm
Woche
0,90 - 1,50
4.2.3.
Anbringen von Plakaten oder ähnlichen Ankündigungsmitteln DIN A3
0,12 qm
Woche
0,80 - 1,50
4.2.4.
Anbringen von Plakaten oder ähnlichen Ankündigungsmitteln DIN A4
0,06 qm
Woche
0,77 - 1,02
4.2.5.
Anbringen von Plakaten oder ähnlichen Ankündigungsmitteln DIN A5
0,03 qm
Woche
0,26 - 0,51
4.3.
Fest verbundene Werbeträger (Vitrinen, Leuchtschriften etc.)
Stück
Jahr
30,68 - 51,13
4.4.
Werbeständer
Stück
Tag
  0,15 -   2,55
5.
Andere Nutzungen
 
 
 
 
 
Lfd. Nr.
 
 
Art der Sondernutzung
 
 
Bemessungs-grundlage
Maßeinheit
 
 
Zeiteinheit
 
 
Gebühren
nach
Bemessungs-
grundlage  in €
5.1.
Abstellen von zulassungspflichtigen aber nicht zugelassenen Fahrzeugen
 
Stück
 
Woche
 
5,11 - 15,34
5.2.
Vorübergehende Herstellung von Gehwegüberfahrten oder Grundstückszufahrten mit mehr als 5 Meter Breite
Zufahrt
Monat
5,11 - 10,23
6.
Verwaltungskosten
Erlaubnisverf./Vorgang
 
2,56 - 2556,46

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Wolkenstein, den 06. November 2001

 

 

 

 

 

gez. Petzold

 

Bürgermeister                          

 

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