1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren von Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Wolkenstein § 1 Änderungen Die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren von Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Wolkenstein vom 15. Mai 2000 wird wie folgt geändert: § 10 wird wie folgt geändert: In Absatz 2 werden die Angaben „1.000 DM“ durch „500 Euro“ und „10.000 DM“ durch „5.000 Euro“ ersetzt. § 13 wird wie folgt geändert: In Absatz 2 entfällt der 2. Satz. In Absatz 3 wird die Angabe „DM-Beträge“ durch die Angabe „Euro-Beträge“ ersetzt. § 2 Gebührenverzeichnis Das Gebührenverzeichnis für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen als Anlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen wird wie folgt geändert: § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Wolkenstein, den 06. November 2001
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