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Verordnung der Stadt Wolkenstein über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen

 
Auf Grund von § 7 Abs. 5 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG) vom 16.03.2007 (GVBl. S. 42 ff.) wird durch Beschluss des Stadtrates Wolkenstein vom 02. März 2009 verordnet:
 
§ 1   Öffnungszeiten von Verkaufsstellen nach § 7 Abs. 1 SächsLadÖffG
 
  1. An Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Wolkenstein, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Waren ausschließlich oder in erheblichem Umfang führen, abweichend von § 3 Abs. 2 SächsLadÖffG zum Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften, Blumen, Bäcker- und Konditorwaren, frischer Milch und Milcherzeugnissen für die Zeit von 6 Stunden geöffnet sein.
  2. Verkaufsstellen nach Abs. 1 müssen gemäß § 7 Abs. 5 Satz 3 SächsLadÖffG am Neujahrstag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben.

 

§ 2   Öffnungszeiten von Verkaufsstellen nach § 7 Abs. 2 SächsLadÖffG

An Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen in der Stadt Wolkenstein, dem Ortsteil Floßplatz und Ortsteil Warmbad zum Verkauf von Reisebedarf, Sportartikeln, Badegegenständen, Devotionalien sowie Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 3 SächsLadÖffG i. V. mit § 1 und Anlage 1 der Verordnung der Sächs. Staatsregierung über die Ladenschlusszeiten in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten sowie auf bestimmten Flughäfen und Bahnhöfen für die Zeit von 8 Stunden geöffnet sein.

 

§ 3   Öffnungszeiten von Verkaufsstellen nach § 7 Abs. 4 SächsLadÖffG
 
Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen in der Stadt Wolkenstein
  1. alle Verkaufsstellen für die Abgabe von Weihnachtsbäumen,
  2. Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten, und
  3. Verkaufsstellen nach § 1 Abs. 1
für die Zeit von 3 Stunden, längstens bis 14.00 Uhr, geöffnet sein.
 
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Wolkenstein, 03. März 2009

 

Petzold
Bürgermeister

 

 

 

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