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Satzungen

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Satzung

der Stadt Wolkenstein, 0 – 9372 Wolkenstein

über die Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

vom 07.06.1993

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen vom 21.04.1993 (Sächs. GVBL. S. 301) und der §§ 142, 246a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.12.1986 (Bundesgesetzblatt I S. 2253, zuletzt geändert durch Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterung – und Wohnbaulandgesetz) vom 22.04.1993 (BGBI. I S. 466), beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wolkenstein in seiner Sitzung am 07.06.1993 nachstehende Satzung:

 

§ 1   Festlegung des Sanierungsgebietes

1. Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Funktionsstörungen vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert werden. Das insgesamt 4,5 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Historischer Stadtkern“.

2. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Plan 1:1000 der Stadt Wolkenstein vom 14.06.1993 begrenzten Flächen. Der in der Anlage befindliche Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

3. Das Sanierungsgebiet besteht aus folgenden Grundstücken der Gemarkung Wolkenstein:

Die Grundstücke sind in der Anlage 2 der Sanierungssatzung näher bezeichnet. Diese Übersicht ist Bestandteil der Satzung.

4. Diese Satzung, bestehend aus Satzungstext und Anlagen, kann während der allgemeinen Dienstzeit in der Stadtverwaltung von Wolkenstein von jedermann eingesehen werden.

 

§ 2   Verfahren

1. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

2. Die Anwendung der besonderen Sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 BauGB ist ausgeschlossen.

 

§ 3 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

 

§ 4       Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtswirksam.

 

Wolkenstein, den 07.06.1993

 

Bernd Sachse

Bürgermeister

 

(Die Anlagen inkl. Karte können in der Stadtverwaltung Wolkenstein eingesehen werden.)

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