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Verordnung der Stadt Wolkenstein über Parkgebühren

(Parkgebührenordnung) vom 01. Oktober 2018

 

Aufgrund von § 6 a Abs. 6 und 7 StVG in Verbindung mit Artikel 1 § 6 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Bestimmung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens vom 30. August 2001 (SächsGVBl. S. 659) hat der Stadtrat am 01. Oktober 2018 folgende Verordnung beschlossen:

 

§ 1 Geltungsbereich

Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Wolkenstein werden Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder andere Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind.

 

§ 2 Höhe der Parkgebühren

Für das Parken auf Parkflächen im Sinne von § 1 wird eine Gebühr

 

  30 Minuten                                                frei

  60 Minuten                                                1,00 €

            120 Minuten                                                2,00 €

            180 Minuten                                                3,00 €

            240 Minuten                                                5,00 €

 

erhoben.

 

§ 3 Parkzeitraum

Als tägliche Parkzeit gilt die Zeit von 08:00 Uhr – 19:00 Uhr.

 

§ 4 In–Kraft–Treten

Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung vom 08. Mai 2012 außer Kraft.

 

Wolkenstein, 02. Oktober 2018

 

Wolfram Liebing

Bürgermeister

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