1. Satzung zur Änderung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Wolkenstein vom 7. Juni 2016
Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134), sowie § 4 Sächsisches E-Government-Gesetz – SächsEGovG in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 2019, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S 517) in Verbindung mit § 6 Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 693) hat der Stadtrat der Stadt Wolkenstein am 11. Dezember 2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1 Änderungsbestimmungen
Die Bekanntmachungssatzung vom 7. Juni 2016, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein Nr. 7 vom 16. Juli 2016, wird wie folgt geändert:
Der § 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Die Bezeichnung „Wolkensteiner Nachrichten“ wird durch die Bezeichnung „Wolkensteiner Anzeiger“ ersetzt.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt rückwirkend ab 01. Januar 2023 in Kraft.
Wolkenstein, den 12. Dezember 2023
Wolfram Liebing Siegel
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegen diese Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, dass
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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