Bei der Stadt Wolkenstein ist der Arbeitsplatz
einer Reinigungskraft (m/w/d)
unbefristet mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 55 v.H. zu besetzen.
Wir erwarten:
Ihr Profil:
Vergütung:
Angesichts der in der Stadtverwaltung angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter in Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) -, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähige Bewerbung mit lückenlosem Lebenslauf und mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise und Qualifikationsnachweise) richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Wolkenstein, Markt 13, 09429 Wolkenstein.
Bitte schicken Sie uns nur Kopien ohne Plastikhüllen o. ä., da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet.
Ihr Ansprechpartner:
Kämmerin Diana Helbig Telefon 037369 131-12
Sachbearbeiterin Personal Elke Böhme Telefon 037369 131-17
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung Ihr Einverständnis zur Verarbeitung und Aufbewahrung Ihrer personenbezogenen Daten bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Sächs. Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) erteilen. Ihre Daten werden ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Dafür ist die Beantragung eines Wahlscheins erforderlich. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie dann per Post.
Informationen zur Beantragung finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder auf unserer Internetseite.
Bitte beachten Sie, dass wir als Gemeinde die angeforderten Briefwahlunterlagen erst verschicken können, wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Insbesondere stellt die Vorbereitung vorgezogener Wahlen eine große Herausforderung dar, da der Stimmzettel frühestens ab der 6. Kalenderwoche vorliegen wird.
Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Planungen.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei uns eingegangen sein.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, am Wahltag zwischen 8 bis 18 Uhr im Wahllokal per Urnenwahl zu wählen.
Unser Wahllokal befindet sich im Haus des Gastes, Markt 13, 09429 Wolkenstein.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
mit Inkrafttreten der neuen Bekanntmachungssatzung ab 01. Januar 2025 ändern sich u. a. die Regelungen zu den öffentlichen und ortüblichen Bekanntmachungen.
Die öffentlichen Bekanntmachungen werden nicht mehr im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein veröffentlicht. Die ortsüblichen Bekanntmachungen (z. B. Einladungen zu Sitzungen des Stadtrates/der Ausschüsse) werden nicht mehr in den Anschlagstafeln der Stadt ausgehängt.
Zukünftig werden alle genannten Bekanntmachungen in einem elektronischen Amtsblatt auf der Internetseite der Stadt Wolkenstein unter folgendem Link zur Verfügung gestellt.
https://www.stadt-wolkenstein.de/bekanntmachungen.cfm
bzw. finden Sie die „Bekanntmachungen/elektronisches Amtsblatt“ unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice – Aktuelle Informationen
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das elektronische Amtsblatt während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Sekretariat.
Wer Interesse an der Ratsarbeit des Stadtrates und der Ausschüsse hat und an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen möchte, kann sich neben dem elektronischen Amtsblatt auch über das
Rats- und Bürgerinformationssystem ALLRIS
zu Terminen und die Ratsarbeit informieren.
Sie finden das Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Internetseite der Stadt Wolkenstein unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice – Stadtrat.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wolfram Liebing
Bürgermeister
Folgende Bekanntmachungen finden Sie im elektronischen Amtsblatt unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice – Aktuelle Informationen:
Öffentliche Bekanntmachung
- Korrektur der öffentlichen Bekanntmachung der Hebesatzsatzung ab 01.01.2025
Ortsübliche Bekanntmachung
- Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 20. Januar 2025
- Auslegung des Haushaltsentwurfes der Stadt Wolkenstein für das Haushaltsjahr 2025
Liebe Eltern,
wir freuen uns, wenn Sie sich entscheiden, Ihr Kind in einer unserer Einrichtungen betreuen zu lassen. Um Ihnen den Weg von der Antragsstellung für einen Platz bis zur Aufnahme Ihres Kindes in der Einrichtung zu erleichtern, soll Sie unser Kita-Wegweiser über die wichtigsten Dinge informieren. Gleichzeitig stellen sich die beiden Kindertagesstätten und der Hort vor, so dass Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir bitten um Beachtung, dass das Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Standesamt auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar ist.
Sie erreichen uns:
Montag von 9 - 12 Uhr,
Dienstag von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr,
Donnerstag von 9 - 12 und 13 – 16 Uhr
sowie Freitag von 9 - 12 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist wie folgt zu erreichen:
Telefon-Nr. 037369 131-18
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-wolkenstein.de
Das Standesamt ist wie folgt zu erreichen:
Telefon-Nr. 037369 131-19
E-Mail: standesamt@stadt-wolkenstein.de
Das Gewerbeamt ist wie folgt zu erreichen:
Telefon-Nr. 037369 131-19
E-Mail: gewerbeamt@stadt-wolkenstein.de
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