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Bergstadt
Wolkenstein
Staatlich anerkannter Erholungsort
Stadt Wolkenstein
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Aktuelle Informationen

Hinweise zur Veröffentlichung von öffentlichen und ortsüblichen Bekanntmachungen ab 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit Inkrafttreten der neuen Bekanntmachungssatzung ab 01. Januar 2025 ändern sich u. a. die Regelungen zu den öffentlichen und ortüblichen Bekanntmachungen.

Die öffentlichen Bekanntmachungen werden nicht mehr im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein veröffentlicht. Die ortsüblichen Bekanntmachungen (z. B. Einladungen zu Sitzungen des Stadtrates/der Ausschüsse) werden nicht mehr in den Anschlagstafeln der Stadt ausgehängt.

Zukünftig werden alle genannten Bekanntmachungen in einem elektronischen Amtsblatt auf der Internetseite der Stadt Wolkenstein unter folgendem Link zur Verfügung gestellt.

https://www.stadt-wolkenstein.de/bekanntmachungen.cfm

bzw. finden Sie die „Bekanntmachungen/elektronisches Amtsblatt“ unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice – Aktuelle Informationen

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das elektronische Amtsblatt während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Sekretariat.

Wer Interesse an der Ratsarbeit des Stadtrates und der Ausschüsse hat und an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen möchte, kann sich neben dem elektronischen Amtsblatt auch über das

Rats- und Bürgerinformationssystem ALLRIS

zu Terminen und die Ratsarbeit informieren.

Sie finden das Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Internetseite der Stadt Wolkenstein unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice – Stadtrat.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Wolfram Liebing
Bürgermeister

Aufruf zur Mitarbeit im Wahlvorstand bzw. Briefwahlvorstand zur Bundestagswahl 2025

Wir suchen Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, als Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin mitzuarbeiten.

Aufgabe der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist es, im Wahlbezirk die Wahlhandlung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und nach Schließung des Wahllokales das Wahlergebnis zu ermitteln.

Die Wahllokale öffnen, soweit nichts anderes bestimmt ist, am Wahltag um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich ca. eine halbe Stunde vor Beginn der Wahlhandlung im Wahllokal, um Vorbereitungen zu treffen. Der/die jeweilige Wahlvorsteher/in teilt das Wahlpersonal in zwei Schichten ein, so dass keine ganztägige Anwesenheit erforderlich ist. Zur Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes wieder vollständig anwesend sein.

Der Briefwahlvorstand tritt um 15:00 Uhr zusammen, soweit nichts anderes bestimmt ist, und trifft Vorbereitungen für die ab 18:00 Uhr beginnende Stimmenauszählung.

Für ihre Aufwendungen am Wahltag erhalten alle Wahlhelfer eine Entschädigung.

Haben Sie Interesse?
Dann melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung Wolkenstein, Frau Reuter, Telefon: 037369 131-24, E-Mail: hauptamt@stadt-wolkenstein.de

Haben Sie Fragen?
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter den angegebenen Kontaktdaten.

Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt, Standesamt und Gewerbeamt erforderlich

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir bitten um Beachtung, dass das Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Standesamt auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar ist.
Sie erreichen uns:
Montag von 9 - 12 Uhr,
Dienstag von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr,
Donnerstag von 9 - 12 und 13 – 16 Uhr 
sowie Freitag von 9 - 12 Uhr

Das Einwohnermeldeamt ist wie folgt zu erreichen:
Telefon-Nr. 037369 131-18
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-wolkenstein.de

Das Standesamt ist wie folgt zu erreichen:
Telefon-Nr. 037369 131-19
E-Mail: standesamt@stadt-wolkenstein.de

Das Gewerbeamt ist wie folgt zu erreichen:
Telefon-Nr. 037369 131-19
E-Mail: gewerbeamt@stadt-wolkenstein.de

 

 

Förderung des Vorhabens: Erstellung eines Raum-/Museumskonzeptes für das Schloss Wolkenstein

Downloads:

 Veröffentlichung auf Internetseite.pdf

Kita-Wegweiser der Stadt Wolkenstein

Liebe Eltern,

wir freuen uns, wenn Sie sich entscheiden, Ihr Kind in einer unserer Einrichtungen betreuen zu lassen. Um Ihnen den Weg von der Antragsstellung für einen Platz bis zur Aufnahme Ihres Kindes in der Einrichtung zu erleichtern, soll Sie unser Kita-Wegweiser über die wichtigsten Dinge informieren. Gleichzeitig stellen sich die beiden Kindertagesstätten und der Hort vor, so dass Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können.

Downloads:

 Wegweiser Kita neu - Internet.pdf

Fördermittel für den ländlichen Raum

Downloads:

 2024-10-01_Anzeige_Aufrufe_A4hoch_Druck.pdf

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

Downloads:

 Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse.pdf

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