Bei der Stadt Wolkenstein ist der Arbeitsplatz
einer Reinigungskraft (m/w/d)
unbefristet mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 55 v.H. (21,45 Std./Woche) zu besetzen.
Wir erwarten:
Ihr Profil:
Vergütung:
Angesichts der in der Stadtverwaltung angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter in Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) -, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähige Bewerbung mit lückenlosem Lebenslauf und mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise und Qualifikationsnachweise) richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Wolkenstein, Markt 13, 09429 Wolkenstein.
Bitte schicken Sie uns nur Kopien ohne Plastikhüllen o. ä., da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet.
Ihr Ansprechpartner:
Kämmerin Diana Helbig Telefon 037369 131-12
Sachbearbeiterin Personal Elke Böhme Telefon 037369 131-17
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung Ihr Einverständnis zur Verarbeitung und Aufbewahrung Ihrer personenbezogenen Daten bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Sächs. Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) erteilen. Ihre Daten werden ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Folgende neue Bekanntmachungen finden Sie im elektronischen Amtsblatt unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice – Aktuelle Informationen:
Öffentliche Bekanntmachung
- Bekanntmachung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wolkenstein über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr (Feuerwehrkostensatzung – FwKS) vom 06. September 2021
Ortsübliche Bekanntmachung
- Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.03.2025
Liebe Eltern,
wir freuen uns, wenn Sie sich entscheiden, Ihr Kind in einer unserer Einrichtungen betreuen zu lassen. Um Ihnen den Weg von der Antragsstellung für einen Platz bis zur Aufnahme Ihres Kindes in der Einrichtung zu erleichtern, soll Sie unser Kita-Wegweiser über die wichtigsten Dinge informieren. Gleichzeitig stellen sich die beiden Kindertagesstätten und der Hort vor, so dass Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir bitten um Beachtung, dass das Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und Standesamt auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar ist.
Sie erreichen uns:
Montag von 9 - 12 Uhr,
Dienstag von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr,
Donnerstag von 9 - 12 und 13 – 16 Uhr
sowie Freitag von 9 - 12 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist wie folgt zu erreichen:
Telefon-Nr. 037369 131-18
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-wolkenstein.de
Das Standesamt ist wie folgt zu erreichen:
Telefon-Nr. 037369 131-19
E-Mail: standesamt@stadt-wolkenstein.de
Das Gewerbeamt ist wie folgt zu erreichen:
Telefon-Nr. 037369 131-19
E-Mail: gewerbeamt@stadt-wolkenstein.de